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Nächtliche Polizeiaktion beim Kirchenasyl

Lutz Donnerhacke schrieb am Donnerstag, 13. Juli 2017

Anfang der Woche ist etwas sehr seltsames passiert. Etwas, von dem berichtet werden muss. Der Sachstand ist aktuell unklar. Trotzdem ist es wichtig, darüber zu reden. Miteinander.

Warum Kirchenasyl?

Wir haben im Niemöller-Haus ab und zu ein Kirchenasyl. In der Regel werden wir von einer Gemeinde angesprochen, die nicht die räumlichen Möglichkeiten einer provisorischen Unterkunft bieten kann, jedoch durch persönliche Verbindungen mit einem Fall zu tun bekommt, der sich in dem normalen Asylverfahren nicht lösen läßt und dabei Gefahr für Leib und Leben der betroffenen Person bedeutet.

Ein typischer Fall ist die Einreise eines afganischen Flüchtlings über Schweden. Nach den Dublin-Regeln hat er in Schweden Asyl zu beantragen. Jedoch gewährt Schweden grundsätzlich kein Asyl für Afganen und schiebt diese unmittelbar wieder ab. Handelt es sich bei der betroffenen Person um ein zum Christentum Konvertierten, besteht bei der Rückreise akute Lebensgefahr.

Eine Konvertierung findet im Rahmen und in der Betreuung einer Gemeinde statt, die sich i.d.R. intensiv um das neue Mitglied kümmert. Aus solchen Fällen entsteht in der Gefahr der Abschiebung in einen abschiebenden Staat eine feste und hoch emotionale Bindung zwischen dem Flüchtenden und der Gemeinde. In solchen Fällen sucht die Gemeinde dann Schutz für diese Person, bis die Dublin-Regel entfällt und direkt Asyl in Deutschland beantragt werden kann. Die Wartezeit bis zum Wechsel des Asylstaats wurde in den letzten Jahren auf aktuell zwei Jahre angehoben.

Wie läuft das bei uns?

Bevor ein Kirchenasyl gewährt wird, reden Mitglieder der beantragenden Gemeinde und unseres GKR miteinander. Anschließend diskutiert und beschließt der GKR, ob und wenn ja wie das Kirchenasyl gewährt wird. Bisher hatten wir stets stille Kirchenasyle, d.h. es wurde nicht öffentlich darüber geredet oder berichtet. Allerdings verstecken wir den Flüchtenden nicht, sondern gestatten die Teilhabe am Gemeindeleben.

In jedem Fall informieren wir das BAMF über die Person und die Tatsache, dass Kirchenasyl gewährt wurde. Die Zusammenarbeit ist relativ unproblematisch. Wir werden i.d.R. auch vom BAMF über Änderungen am Status (z.B. Aufnahme eines eigenen Verfahrens) informiert.

Kirchenasyl ist juristisch gesehen ein kein aktuell geltender Rechtsbegriff, sondern eine Art Gewohnheitsrecht, der auf das altgriechische Recht zurück geht und von Luther explizit mit in die Reformation übernommen wurde. In der Praxis bedeutet es, dass wir uns sicher sein können, dass die Polizei keinen Zugriff auf die betroffene Person vornimmt, solange diese sich auf Kirchengrund befindet.

Im Martin-Niemöller-Haus sind bewohnbare Räume vorhanden, in denen wir zeitweise auch Kirchenasyl gewähren. Die Räume sind nicht vergleichbar mit einer Mietwohnung, sondern genügen einfachen Bedürfnissen. Sanitäranlagen und Küche muss man sich mit den anderen Hausnutzern teilen, alle was man hat, ist ein extra Raum, der spärlich möbliert ist.

Die Gemeinde, die ihren Schützling bei uns unterbringt, kümmert sich auch um diesen. Deswegen ist es seitens unserer Gemeinde nicht notwendig, für Essen, Kleidung und Betreuung zu sorgen.

Was geschah in der Nacht?

Was genau geschah, ist unklar:

  • Am nächsten Morgen war der aktuell dort lebende Flüchtling verschwunden.
  • Das Fenster zu seinem Zimmer war eingeschlagen, die Scherben legen fein säuberlich im Mülleimer.
  • An der Zimmertür hing ein handschriftlicher Zettel mit einem Aktenzeichen.
  • Eine Außentür des Hauses wurde beschädigt.
  • Alle Außentüren des Hauses waren verschlossen.
  • Kurz nach Mitternacht klingelte das Telefon bei einem GKR-Mitglied, das Klingeln wurde aber überhört.

Als das GKR-Mitglied zurück rief, war die lokale Polizei dran und reagierte barsch bis unfreundlich. Eine Auskunft zum Aktenzeichen wurde verweigert. Stattdessen wurde erklärt, es gäbe in der Gegend so viel Einbrüche, und da in dem Haus nachts ein Licht brannte, hätte ein Nachbar die Polizei alarmiert. Die angetroffene Person hätte sich nicht ausweisen können, also habe man sie mitgenommen und dann irgendwo wieder freigelassen.

Dazu ist zu bemerken, dass der Flüchtling immer mit einem Nachtlicht schläft (Trauma?), das erleuchtete Zimmer also schon lange so ausstrahlt. Des weiteren lief die Dublin-Frist am Folgetag ab, das Asyl hätte also ganz normal geendet.

Von einer aktuellen Einbruchsserie in der Gegend weiß keiner irgendwas (und wir sind Dorf), es gab auch Nachbarn, die in der Nacht “Aufmachen, Polizei” gehört haben wollen (das aber eher einem Krimi zuordneten).

Suptur und Landeskirche sind benachrichtigt, die Schäden sind aufgenommen. Wie weiter vorgegangen wird, gehört nicht in die Öffentlichkeit.

Inzwischen ist der Flüchtling wieder aufgetaucht, er hat keine Erinnerung an die Nacht und steht sichtlich unter Schock. Es baut ihn auf, dass er nun in einem anderen Asyl-Verfahren steckt und ich wünsche ihm dort mehr Erfolg.

Fragen

Ich habe Fragen. Wer bis hierher gelesen hat sicher auch.

  • Ferienbedingt sind praktisch alle Hauptamtlichen im Urlaub.
  • Es wurden alle Türen abgeschlossen vorgefunden, wer hatte den Schlüssel dazu?
  • Wer hat die Scherben weggeräumt?
  • Hat es nur einmal kurz geklingt, damit zwar ein Anfruf dokumentiert wird, aber keiner munter wird?
  • Warum läßt man einen solche Person an einem unbekannten Ort und ohne Mittel einfach frei, anstatt sie zurück zu bringen?

 

Was mich persönlich verunsichert, ist, dass das Kirchenasyl so missachtet wurde.