Wer bezahlt die Weihnachtslieder?

Die Weihnachtszeit beginnt und frage mich, ob die Kirche für ihre Lieder z.B. aus dem 15. Jahrhundert auch an die GEMA zahlen muß. Schließlich kommen die Noten (Gesangbücher) ja auch aus kirchlichen Verlagen.

Der aktuelle Stand ist, daß es Pauschalverträge mit GEMA und weiteren Verwertungsgesellschaften gibt, die seit den 80er Jahren immer wieder verlängert wurden. In den Finanzierungsunterlagen habe sind ca. 100.000 € an Lizenzgebühren aufgelistet (70% für Gesangbuch, 30% für
Gesangbücher für Soldaten). Demgegenüber stehen 1,2 Mio Gottesdienste (dazu weitere Veranstaltungen), so daß pro Veranstaltung ca. 5 Cent an die Verwertungsgesellschaften gehen.

Ist damit alles abgegolten? Nein, leider nicht:

So genannte “selbstgemachte” Musik … war bis 2008 pauschal abgegolten. Nunmehr gilt diese Vereinbarung nicht mehr, so dass (beispielsweise) das Einstellen von Kirchenmusik ins Internet von jeder Kirchengemeinde vorher bei der GEMA anzumelden ist.

Das heißt im Klartext, daß die ganzen besinnlichen Weihnachtsabende ein Ritt auf dem Damoklesschwert sind. Die GEMA möchte von all diesen Veranstaltungen Geld sehen.  Dazu sind alle Einnahmen heranzuziehen, z.B. Spenden und Kollekten. Allerdings gibt es eine Härtefallklausel:

Im Einzelfall kann die tarifliche Vergütung ermäßigt werden, wenn der Veranstalter nachweist, dass seine Einnahmen im groben Missverhältnis zu der Höhe der Tarifgebühren der GEMA stehen.

Glücklicherweise ist diese Klausel im EKD Vertrag näher erläutert: Im Gegensatz zur GEMA, die sich die Höhe der Rechnung vorbehält ist die Aufsichtsbehörde der GEMA, das Deutsche Patent- und Markenamt in München, vernünftiger und legt die Maximalkosten auf 10% fest.

Bei der GEMA, die selbst für das Singen von Weihnachtsliedern in den Kindergärten und für die Martinsumzüge Geld sehen will, ist sicher nicht mit Kulanz zu rechnen. Es ist sogar schwierig, um die Abgaben herumzukommen, wenn man ganz bewußt auf GEMA pflichtige Stücke verzichtet, wie ein Weimarer Veranstalter erleben mußte.

Um diesen Umstand etwas abzuhelfen, gibt es die Sammlung “Singen im Advent” speziell GEMA freier Weihnachtsstücke. Danke an die Autoren.

Lutz Donnerhacke
Schlagworte: ,

27 Kommentare zu „Wer bezahlt die Weihnachtslieder?“

  1. eds blog sagt:

    Kirchenlieder und die GEMA…

    Und da wir gerade so schön bei der GEMA sind … … da wirft Lutz Donnerhacke in dem Blog der Kirche Lobeda mal die Frage auf, wie sich das mit der GEMA und den Kirchenliedern bzw. -veranstaltungen verhält. Demnach zahlt auch die Kirche Abga…

  2. Weihnachten mit der GEMA | Nics Bloghaus sagt:

    […] Kirche in der Region Lobeda (das ist ein Stadtteil von Jena) schrieb. Er fragt dort: “Wer bezahlt die Weihnachtslieder?” und kommt zu dem Ergebnis, dass selbst für Lieder, die meh­rere hun­dert Jahre alt sind, die […]

  3. über kirche, gema und piraten | populeer.de sagt:

    […] die GEMA macht selbst vor der Kirche nicht […]

  4. Christian Hufgard sagt:

    Hi Lutz,
    dass die PR-Abteilung der GEMA hier auftaucht ist nicht weiter verwunderlich, das ist schließlich ihr Job. Sobald irgendwo etwas nicht auf das Mikron genau formuliert ist, sind die Damen und Herren vertreten. Dafür drücken die GEMA-Mitglieder jedes Jahr gut 14% ihrer Einnahmen ab. Andere VGs in Europa kommen mit deutlich weniger als 10% aus, sind deutlich weniger unbeliebt und bieten ihren Mitglieder mehr Freiheiten. Was mich wundert ist, dass sich nicht Bettina gemeldet hat, das ist sonst eigentlich eher ihr Job.
    Umgekehrt haben sie auch exzellente Anwalte, die in den “Angeboten” die Wahrheit um 180% verdrehen, ohne zu lügen. Ich kann da nur empfehlen das Schreiben zu lesen, das an über 30.000 Kindergärten gegangen ist.
    Gehen die 100.000€ direkt an die VG Musikedition? Ich würde raten, dass auch hier das Inkasso von der GEMA übernommen wird. Auch kann ich die Zahl in dem Bericht nicht finden, dafür aber die deutlich höhere von 496.100€. Seite 37). Bei den Gesangbüchern für Soldaten gibt es (Seite 73) eine Kostensteigerung von 66% zu 2011. (Ist eigentlich öffentlich, von wem die halbe Millionen zweckgebunden für das JS-Magazin für junge Soldaten stammt?)
    Ein letzes Wort zur Veranstaltung in Weimar: Die GEMA ist da leider formaljuristisch im Recht. Ich gehe mal davon aus, dass GEMA-Anwälte die entsprechenden Gesetzespassagen formuliert haben. Sobald diese Passage gekippt ist, hat die GEMA ein ernsthaftes Problem, denn dann muss sie beweisen, dass gemapflichtiges Material genutzt wurde und nicht mehr umgekehrt. Aus dem Grund haben wir die “Operation GEMA-Vermutung” gestartet ). Leider dümpelt die noch ziemlich vor sich hin…

  5. dies und das…. vom 30.11.2011 | meinekleineApfelkiste.de sagt:

    […] verfluchte GEMA-Geschwür: auch die Kirche muss für hunderte Jahre alte Kirchenlieder […]

  6. Richard Dia Bolo sagt:

    Aus meiner Sicht wäre es das Vernünftigste, die GEMA schriftlich auf möglichst viele entsprechende Veranstaltungen in den jeweils lokalen Gemeinden hinzuweisen.

    Falls die von mehreren Tausend Usern getan würde, wäre die GEMA im Zugzwang zur Umsetzung ihrer Policies.

    In Folge würden sich die Kirchen als älteste und mächtigste Lobbyoranisation mit der GEMA auseinandersetzten.

    Viel mehr Spaß kann man für 50 Cent gar nicht haben…

  7. Werter Herr Hempel,

    sie haben natürlich völlig Recht. Die 100000€ sind Lizenzen für Gesangbücher, also für die VG Musikedition. Die Kosten des GEMA Vertrags habe ich im Haushalt gar nicht gefunden. Kennen Sie die Zahlen genauer?

  8. Das zitierte Dokument umfaßt schon mehr als “Musiknutzerungen im Internet” (siehe unten), so daß ich jetzt einfach mal annehme, daß Sie sich auf das Zitat im Artikel und nicht auf das Dokument selbst beziehen.

    Der Artikel ist keine Rechtsbelehrung für die Gemeinden (das darf er auch nicht sein), er ist keine Zusammenfassung haushaltspolitischer Diskussionen (davon habe ich keine Ahnung), er ist auch keine Handlungsanweisung für Gemeinden (das würde ich nicht wollen), er ist schlicht mein Nachdenken über Dinge, die einem im Gottesdienst in die Hände fallen.

    Ich verstehe durchaus, daß Sie sich mißverstanden und falsch dargestellt fühlen. Deswegen bin ich auch dankbar, daß Sie sich direkt hier beteiligen. Nur in einer Diskussion ist es möglich, die persönlichen Wahrheiten – auf unterschiedlichen Wegen – gegenseitig anzunähern.

    Aus dem Inhaltsverzeichnis des verwiesenen Dokuments:
    4. Von den GEMA-Pauschalverträgen erfasste Veranstaltungen
    4.1. Abgegoltene kirchliche Veranstaltungen
    4.2. Anlass der Musikwiedergabe
    4.2.1. Unterhaltungsmusik
    4.2.2. Seniorentanz
    4.2.3. Meditativer Tanz
    4.2.4. Jugendveranstaltung, Hintergrundmusik
    4.2.5. Jugendkonzerte
    4.2.6. Musik in Filmen
    4.2.7. Musik im Internet
    4.2.8. Musik bei Fernsehübertragungen
    5. Nicht vom GEMA-Pauschalvertrag erfasste Veranstaltungen
    5.1. Jugenddisco
    5.2. Musical, Singspiel etc
    5.3. Theater, Kabarett
    6. Rabatte, Vorzugssätze
    6.1. Ermäßigung
    6.2. Missverhältnisklausel
    7. Meldung und Programmeinsendung bei Konzertveranstaltungen
    7.1. Vertragsverpflichtung
    7.2. Programmeinsendung
    7.3. Angaben in der Konzertmeldung
    7.4. Fristen für die Konzertmeldungen
    7.5. “Strafgebühren” bei Nicht-Meldung
    7.6. Meldung von Konzerten, die der Pauschalvertrag nicht erfasst
    8. Gelbe Listen für im Gottesdienst aufgeführte Musikwerke
    8.1. Vertragspflicht
    8.2. Bezugsquelle der Gelben Listen
    9. Pauschalverträge mit der VG Musikedition
    9.1. Fotokopien von Noten und Liedtexten
    9.2. Berechtigte
    9.3. Schutzdauer, geschützte Werke, nachgelassene Werke
    9.4. Gebundene Liedhefte, feste Sammlungen
    9.5. Großveranstaltungen
    9.6. Lieder in Programmheften
    9.7. Kopien für Chöre und Orchester
    9.8. Einscannen von Noten, Notenprogramme
    9.9. Overheadprojektionen
    9.10. Verwendung eines Beamers zur Vervielfältigung
    10. Sonstige Vervielfältigungen
    10.1. Vervielfältigung von Gedichten und sonstigen Texten
    10.2. Mitschnitte von Video oder Fernsehaufnahmen
    10.3. Herstellen einer Musik-CD
    10.4. Texte aus den Landeskirchen und Synodenbeschlüsse
    10.5. Predigten
    10.6. Pressespiegel
    10.7 Fotografien, Bilder
    10.8 Computerprogramme
    11. Werke der Baukunst

  9. Hallo Herr Donnerhacke,
    mir scheint, hier liegt ein eklatantes Missverständnis vor: In dem Vertrag von dem Sie schreiben, wurden – wie auch im Artikel angedeutet – Musiknutzungen auf Internetseiten bis 2008 pauschal abgegolten. Mit Musiknutzung bei Veranstaltungen hat das jedoch überhaupt nichts zu tun. Übrigens verweist der Link, der in dieser Passage des von Ihnen zitierten Dokuments steht, auf den Pauschalvertrag mit der VG Musikedition. Diese ist, auch wenn das für Sie vielleicht unwesentlich erscheinen mag, immer noch eine von der GEMA unabhägige, andere Verwertungsgesellschaft, die sich u.a. mit der Lizenzierung von Kopien aus verlegten Notenblättern und Liederbüchern befasst.
     
    Es tut mir leid, aber eine solche Verbreitung falscher Fakten und das wilde Durcheinanderwerfen verschiedenster Themengebiete fällt in meinen Augen nicht mehr unter einfaches “Subsumieren” und “Freiheiten nehmen” – Sie hätten sich vor dem Verfassen eines solchen Artikels einfach bei uns erkundigen können, wie es um diese Dinge derzeit bestellt ist.
     
    Beste Grüße, Peter Hempel

  10. Werter Herr Hempel,

    vielen Dank für die Teilnahme an der Diskussion (das kommt etwas unerwartet) und die Klarstellung im Detail. Ich habe mir die Freiheit genommen, die verschiedenen Verwertungsgesellschaften direkt unter dem Namen der Bekanntesten subsummiert, was juristisch nicht korrekt ist.

    Mein Beitrag entstand, weil mich die Höhe der Abgaben im Zuge der finanziellen Umstrukturierung der EKM interessierte. Schließlich wird in vielen Gemeinden nicht mal mehr eine Pfarrstelle bezahlbar sein. Da schaut man schon mal auf die Ausgaben.

    Dabei bin ich über den Punkt gestolpert, daß der Rahmenvertrag nicht mehr so umfassend ist, wie gemeinhin angenommen wird. In den Kirchen wird eben viel selbst musiziert und aufgrund der zitierten Ereignisse droht damit eine völlig unerwartete Abgabenpflicht. Dabei ist die GEMA Vermutung an genau dieser Stelle mehr als unangebracht: Das weihnachtliche Repertoire ist halt typischerweise nicht jüngeren Datums.

  11. Sehr geehrter Herr Donnerhacke,
    wie bereits einer der vorherigen Kommentatoren korrekt bemerkt hat und wie in der von Ihnen verlinkten Pressemitteilung der GEMA geschrieben steht, geht es bei den Lizenzen von Notenkopien für Kindergärten auch in diesem Jahr nicht ums Singen – Zitat aus der PM: “Das reine Singen von Liedern in vorschulischen Einrichtungen hat mit den Notenkopien meist nichts zu tun und ist somit natürlich auch weiterhin kostenfrei.” Dasselbe gilt natürlich auch für die Martinsumzüge. Hintergrundinfos zum Lizenzangebot der VG Musikedition (nicht der GEMA!) für das Kopieren von Noten finden Sie hier:
    Zur Veranstaltung in Weimar: Hierzu gibt es auch eine Stellungnahme unsererseits im Artikel. Bei einer Liste von lediglich vier Urhebern an einem ganzen Abend voller Musik darf man zu Recht stutzig werden – aber die zuständige Bezirksdirektion hat dem Veranstalter ein Gesprächsangebot gemacht. Soviel dazu.
    Beste Grüße,
    Peter Hempel

  12. LOL sagt:

    Kirche gegen GEMA: Da kann es nur Gewinner geben!1!11

  13. Wir sagt:

    Auch wenn (oder obwohl?) wir eigentlich keine Kirchenfreunde sind ist es aus unserer Sicht erfreulich, dass dieses Thema jetzt in den Kirchengemeinden ankommt. Mit den Kirchen hat die GEMA hoffentlich endlich einen Gegner gefunden, der groß genug ist um sie zu zerstören. Seit Jahren legt sich die GEMA mit den kleinen Musikern an, weil sie genau weiß, dass die keine Chance haben ihren Fängen zu entkommen. Selbst wenn sich Musiker bewusst entscheiden keine Mitglieder in der GEMA zu werden dauert es nicht lange, bis die GEMA zuschlägt. (siehe Link zum Kraftfuttermischwerk)
    In einem Kampf zwischen Kirche und GEMA kann es nur Gewinner geben.  Und dieses mal sind wir ausnahmsweise sogar auf der Seite der Kirche.

  14. Florian Laws sagt:

    Falls Du mit dem Entgelt 3.2.2 meinst: Das gilt für gewisse andere Bereiche, die bereits per Gesetz privilegiert sind. Für Gottesdienste und Gemeindeabende gilt aber auch ohne gesetzliche Privilegierung der Pauschalvertrag.  

  15. Florian Laws sagt:

    Solange die Kollekte nicht für die Veranstaltung bestimmt ist, ist alles gut, so lese ich es.

    Die Passage mit dem Entgelt für die Aufführenden kann ich nicht finden. 

  16. Laberwurschd sagt:

    Die GEMA verhält sich gegen jegliche Redlichkeit und gegen das Wohl des Volkes und der allermeisten Künstler. Dass es sie immer noch gibt und dazu noch so hochgradig ungerechte Werkzeuge wie die Gema-Vermutung hat, erscheint mir ein (weiteres) Verdienst von Lobby-Arbeit (aka Bestechung von politischen Entscheidungsträgern) zu sein. Da “Lobby-Arbeit” aber noch immer chic und international/global sehr erfolgreich ist, wird sich daran wohl auch in den nächsten zwanzig Jahren nichts großartig ändern. Wer immer auch an deren Stühlen zu sägen anfinge, würde mit seiner eigenen politischen Karriere russisches Roulette spielen – und das tut natürlich keiner.

  17. So pauschal sind die Veranstaltungen nicht abgegolten. Wenn Einnahmen erzielt werden oder die Aufführenden ein Entgeld bekommen (typischeriweise der Leih-Organist), fällt es aus dem Vertrag raus. So lese ich es.

  18. Florian Laws sagt:

    Bei Liedern aus dem 15. Jahrhundert kann es nur um die gesetzten Noten gehen.
    Es wäre also zu fragen, ob
    a) der kirchliche Verlag, der das Gesangbuch herausgegeben hat, überhaupt GEMA-Mitglied ist
    b) die Gebühren für die Vervielfältigung der Noten nicht bereits beim Druck des Gesangbuchs abgegolten wurden.  

    Aber unabhängig davon:

    Die obige Passage bzgl “selbstgemachter Musik” bezieht sich ausschießlich auf das Veröffentlichen von Mitschnitten im Internet.   
    Die üblichen weihnachtlichen Gottesdienste und besinnlichen Weihnachtsabende werden eher selten aufgezeichnet und im Internet veröffentlicht, und sind damit völlig problemlos per Pauschalvertrag abgegolten (s. Abschnitt 4.1) 
     

  19. http://kirche.lobeda.thur.de/2011/11/wer-bezahlt-die-weihnachtslieder/ | Die wunderbare Welt von Isotopp sagt:

    […] http://kirche.lobeda.thur.de/2011/11/wer-bezahlt-die-weihnachtslieder/ […]

  20. Howie Munson sagt:

    Wenn einer die Möglichkeiten hat das zu ändern, dann die Kirchen… ohne Gema-Vermutung hätte man ja wenigsten die Chance sich wirkungvoll gegen komerzielle Musik zu entscheiden.

  21. Sperling sagt:

    Eine Lösung: Ein Liederbuch das “wir” dann “Christen wollen Singen” nennen, nach dem Prinzip der “Kinder wollen Singen” – Aktion der Musikpiraten. Die könnte man ja mal fragen, eine Weihnachtskation für Kinder haben die ja schon laufen …
    Dann könnten die Gemeinden kopieren, singen und musizieren wie sie wollen, und die GEMA bekommt gar nichts 🙂
    Sperling
     

  22. Anonymous sagt:

    […] allseits beliebte Rubrik heute mit einem ernsten Hintergrund: Wer bezahlt die Weihnachtslieder? Wer bezahlt die Weihnachtslieder? Evangelisch-Lutherische Kirche in der Region Lobeda Ist das eine neue GEMA-Diktatur und wenn ja, wo bleibt der Widerstand? ps. wo sind denn die alten […]

  23. Wolfgang sagt:

    Um mal “die Kirche im Dorf” zu lassen, sollten Sie die Formulierung “die selbst für das Singen von Weihnachtsliedern in den Kindergärten” ein wenig modifizieren. Es geht schleßlich nicht um das Singen, sondern um die Abgaben für eventuelle Notenkopien, die die GEMA im Auftrag der VG Musikedition eintreibt (also nicht selbst behält). Diese Abgaben liegen bei meist 56 Euro pro Jahr für einzelne Kitas; wenn Rahmen- und Pauschalverträge mit Trägern oder gar ganzen Bundesländern existieren, kann sich das auf rund 44 bzw. 0 reduzieren.

  24. frederick sagt:

    Warum sollten Weihnachtslieder anders behandelt werden als andere Kompositionen? Nur weil jetzt die Kirche zahlen soll? Es geht hier ja nicht um das Singen in der Kirche, sondern um das Einstellen von Musik ins Internet.

    Um das klarzustellen: es handelt sich nicht um “die Lieder der Kirche”, sondern um Kompositionen von einzelnen Komponisten. Hier auf die Tränendrüse zu drücken, finde ich höchst unangebracht.

    Nebenbei sei bemerkt, dass Weihnachten kein ursprünglich kirchliches Fest ist, die Wintersonnwende wurde schon vorher gefeiert, die Kirche hat sich das nur einverleibt.

    Wenn wir nun wegen der Gema weniger Weihnachtslieder hören, wäre das so schlimm? 

     

  25. Es gibt eine Menge neue Lieder (Text und Musik) und selbstverständlich wird bei einem Gesangbuch auch der Notensatz immer mal neu gemacht. All das ist abgabenpflichtig. Die GEMA Vermutung unterstellt nun, daß alle diese Dinge außerhalb der Kirche und der kirchlichen Verlage stattgefunden haben und deswegen die Abgaben notwendig sind. Die Gelder gehen dann aber nicht zweckgebunden zurück, sondern bezahlen den musikalischen Mainstream. Dafür müssen Kirchengelder einfach nicht verwendet werden!

  26. Zwiebeltuete sagt:

    Mahlzeit Lutz,

    ohne mich mit Kirchenzeug und auch GEMA gut auszukennen haette ich vermutet, dass Kirchenlieder und Weihnachtslieder gemeinfrei sind. Aber wohl doch nicht?
    (Braucht man fuer “Es ist ein Ros entsprungen” auch den Namen etc. des Urhebers?)

    Mahlzeit

  27. Thomas Eighöfer sagt:

    Was heißt da “leider”, wenn jemand Geld hat dann die Kirche.